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Erinnern Sie sich noch an die Tierrechtsaktivisten, die vergangenes Jahr 104 Tage in U-Haft genommen wurden? Jetzt hat, wie den Zeitungen zu entnehmen ist, die zuständige Ermittlungsbehörde ihre Sachverhaltsdarstellung an die Justiz gesandt. Dabei zeigt sich, wie fragwürdig die Anwendung des Mafia-Paragrafen 278a in diesem Fall ist. Meinungen, die Aktivisten in E-Mails und Interviews geäußert haben, werden als Indizien gewertet, dass sie Mitglieder einer kriminellen Vereinigung sind - auch wenn es offenbar keine Beweise für ihre Beteiligung an illegalen Aktionen gibt. Wie nennt man sowas? Skandal vielleicht.
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