Das Hakenkreuz wird doch nicht europaweit verboten.
Und das ist ganz gut so. taz, 31. Jänner 2007
Die Haltung dahinter: Die Meinungsfreiheit ist ein hohes demokratisches Gut, das sich auch angesichts der Feinde der Freiheit als unteilbar erweisen müsse. Das bedeutet freilich, dass „Hate-Speech“ jeder Art in letzter Konsequenz nicht geahndet wird, auch wenn sich die Betroffenen, gegen die gehetzt wird, dadurch mit Recht bedroht fühlen.
Es gibt keinen vollends zufrieden stellenden Umgang von Demokratien mit Meinungsdelikten von Holocaustleugnung bis Nazi-Symbole-Schwenken. Lässt man alles zu, toleriert man, dass aus Bedrohungsrhetorik womöglich reale Bedrohung wird. Verbietet man es, versündigt man sich am Prinzip „Free Speech“ und kommt in die Lage, auch irgendwelche Spinner in den Knast stecken zu müssen, deren Verbrechen darin besteht, dass sie obsessiv historische Unwahrheiten vertreten, wie unlängst in Österreich mit dem rechtsradikalen „Historiker“ David Irving geschehen; und dass die Dynamik besteht, alles mögliche zu verbieten.
Jede Variante hat ihre – historische – Berechtigung, die nach Ort und Epoche wechseln kann. Es ist gut, dass die Verbotslogik nicht zur „europäischen Linie“ generalisiert wird. Wenn schon eine Generallinie, dann muss die heißen: Im Zweifel für die Liberalität.
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